Anna Friesen Rechtsanwältin
Ich berate und vertrete Sie kompetent in folgenden Rechtsbereichen:
Ich spreche deutsch und russisch.
Wenn Sie eine Beratung und/ oder die Vertretung in einem der oben genannten Rechtsgebiete benötigen, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Wir vereinbaren einen Termin zur Erstberatung und ich erkläre Ihnen kompetent und transparent, welche Möglichkeiten sich in Ihrem Fall ergeben und mit welchen Kosten Sie rechnen können.
Bitte beachten Sie:
Transparenz ist mir wichtig. Die Erstberatung kostet insgesamt 190,00 Euro. Die Erstberatung kann eine Frage oder die Besprechung eines gesamten Falles umfassen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch dann die Erstberatungsgebühr fällig wird, wenn es sich lediglich um eine einzelne Frage handelt.
Um Sie vertreten zu können, benötige ich einige Angaben von Ihnen und eine Vollmacht. Bitte laden Sie sich die erforderlichen Formulare herunter und bringen diese ausgefüllt zu Ihrem Termin mit.
Wer in Deutschland nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, soll dennoch die Möglichkeit haben, sein Recht mithilfe eines Rechtsbeistandes einzufordern.
Personen mit geringem Einkommen können auf staatliche Hilfen zurückgreifen, um sich von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten und vertreten zu lassen. Eine dieser Hilfen ist der Beratungshilfeschein, kurz Beratungsschein. Sie haben die Möglichkeit einen auf Ihren Namen ausgestellten Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen und vor der Erstberatung mitzubringen.