Anna Friesen Rechtsanwältin
Haben Sie eine rechtliche Betreuung beantragt oder wurde diese von Amts wegen angeordnet? Gern stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung als Betreuerin zur Seite.
Die Betreuung kann folgende Aufgabenkreise umfassen, insofern diese vom Gericht angeordnet wurden:
Wenn der Betreute nicht mehr selbst in ärztliche Behandlungen einwilligen kann, übernehme ich das.
Ihr Vermögen wird durch meine Kanzlei verwaltet. Zur Überprüfung der ordentlichen Verwaltung wird bei Übernahme der Betreuung ein Vermögensverzeichnis erstellt. Dem Betreuungsgericht wird dann jährlich eine Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Betreuten vorgelegt.
Dies umfasst die Beantragung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Sozialleistungs-, Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsträgern und sonstigen Behörden.
Hierbei können Heimverträge abgeschlossen werden. Ich begleite auch die Durchführung freiheitsentziehender Maßnahmen.
Dies umfasst den Abschluss oder die Kündigung von Mietverträgen.
Ein Hinweis: Ich darf die Wohnung der/des Betreuten nicht gegen deren/dessen Willen ohne eine besondere betreuungsgerichtliche Genehmigung betreten!
Nur wenn es vom Betreuungsgericht ausdrücklich bestimmt worden ist, darf ich die Post der/des Betreuten entgegennehmen und öffnen. Private Post darf ich auch dann keinesfalls öffnen!
Kosten der angeordneten Betreuung
Bei mittellosen Betreuten übernimmt die Justizkasse die Kosten der Betreuung. Diese Kosten setzen sich aus der Vergütung für den Betreuer*in und den Gerichtsgebühren zusammen.
Wenn das Barvermögen der/des Betreuten die Freibetragsgrenze von 5000 € überschreitet, gilt diese*r als vermögend und muss diese Kosten selbst oder teilweise selbst tragen.
Vergütung des Betreuung
Die Tätigkeit der Betreuung wird pauschal in der Höhe vergütet, wie es gesetzlich geregelt ist.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Qualifikation des Betreuers oder der Betreuerin und der Dauer der Betreuung.
Persönliche Betreuung
Ich darf nicht über den Kopf der Betreuten hinweg entscheiden, sondern berücksichtige nach regelmäßigen persönlichen Gesprächen mit den Betreuten deren Interessen und Wünsche. Wenn die Wünsche der Betreuten eindeutig deren Wohl zuwiderlaufen, muss ich ausnahmsweise auch gegen den Willen der Betreuten entscheiden.